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Jetzt kaufenFür viele Frauen ist die Rasur der Intimregion fester Bestandteil der täglichen Hygiene. Um die empfindliche Haut vor Verletzungen und nachfolgenden Entzündungen, Rötungen und Pickeln zu schützen, bieten sich beispielsweise flexible Einmalrasierer an. So können sich keine Krankheitserreger in der Rasierklinge ansammeln und die Flexibilität schützt vor einem zu festen Aufsetzen des Rasierers. Unter der Dusche kann die Verwendung einer pH-neutralen Intimwaschlotion die Rasur vereinfachen, ohne die Haut durch weitere chemische Zusätze unnötig zu reizen. Im Anschluss kann der empfindliche Intimbereich mit einer hautberuhigenden Pflegecreme geschützt werden.
Um Pickel, Rötungen oder Entzündungen nach der Intimrasur zu vermeiden, können folgende Tipps hilfreich sein.
Nach der Rasur auftretende Rötungen und Pickelchen werden als Rasierpickel bezeichnet. Durch die Rasur wird die Haut geschädigt und kleinste Mikroverletzungen können entstehen. Auch nachwachsende oder eingewachsene Haare beschädigen die Haarfollikel, so dass auf der Haut lebende Mikroorganismen in diese eindringen und zu Entzündungen führen können. Zu den Erregern zählen in erster Linie die natürlicherweise auf der Haut lebenden gelben Staphylokokken (Staphylococcus aureus). Typische Symptome einer Entzündung der Haarfollikel sind Rötungen, Juckreiz und die beschriebenen Rasierpickel.
Eine gestörte Hautbarriere, sehr trockene Hautbereiche, eine stumpfe Klinge sowie ungereinigte Rasierer können die Entstehung von Rasierpickeln begünstigen. Nach der Rasur sollten hautreizende Stoffe ferngehalten und auf weite, atmungsaktive Wäsche geachtet werden. Auch auf Sport gilt es eine Weile zu verzichten. Schweiß kann die Haut reizen, zudem können in einem feucht-warmen Milieu Bakterien sehr gut gedeihen. Zinkhaltige Pflegeprodukte können die Wundheilung beschleunigen. Eine erneute Rasur ist erst nach vollständiger Heilung der entzündeten Hautbereiche ratsam. Mit der richtigen Vorbereitung, Technik und Nachsorge lässt sich das Risiko von Rasierpickelchen jedoch minimieren.
Stand: 12.2021
Ab Mai müssen Vaginalia mit lebenden probiotischen Inhaltsstoffen als Arzneimittel zugelassen sein und dürfen nicht mehr als Medizinprodukt verkauft werden. Grundlage für die Neuregelung ist die Medical Device Regulation (MDR), EU 2017/745. Betroffen sind auch Vaginaltherapeutika mit lebensfähigen Milchsäurebakterien.
Allerdings haben wir für Vagiflor® eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2028 erhalten.
Somit kann Vagiflor® bedenkenlos bis zu diesem Zeitpunkt weiter vertrieben werden.
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