Ab Mai müssen Vaginalia mit lebenden probiotischen Inhaltsstoffen als Arzneimittel zugelassen sein und dürfen nicht mehr als Medizinprodukt verkauft werden. Grundlage für die Neuregelung ist die Medical Device Regulation (MDR), EU 2017/745. Betroffen sind auch Vaginaltherapeutika mit lebensfähigen Milchsäurebakterien.
Allerdings haben wir für Vagiflor® eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2028 erhalten.
Somit kann Vagiflor® bedenkenlos bis zu diesem Zeitpunkt weiter vertrieben werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne jederzeit an uns (https://vagiflor.de/kontakt/).